Heute sollen wir Insekten essen! Was kommt morgen?

Heute sollen wir Insekten essen! Was kommt morgen?

Es ist schon länger im Gespräch, dass unseren Lebensmitteln Insekten beigemischt werden sollen. Und egal, ob das deshalb geplant ist, um die Nahrungsmittel mit Eiweiß anzureichern oder um den CO2-Anteil zu senken (anscheinend pupsen Insekten weniger), es ist nicht jedermanns Sache, Insekten zu verzehren. Doch seit 21. Juni 2021 dürfen Mehlwürmer in Nahrungsmittel verwendet werden und zwar ganz oder gemahlen. Sie dürfen in folgenden Produkten verwendet werden:

  • Proteinerzeugnisse
  • Kekse
  • Gerichte aus Leguminosen (Erbsen …)
  • Erzeugnisse aus Teigwaren


Die Kennzeichnung lautet: „Getrocknete Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer)“i.
Doch damit nicht genug, ab 24. Januar 2023 dürfen nun auch noch Hausgrillen verwendet werden. In der Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission vom 3. Januar 2023 mit der Dokumentnummer 32023R0005 steht: „Die Europäische Kommission […] hat folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 (1) Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf in der Union in Verkehr gebracht werden.“ ii.

EFSADas gilt für die nächsten 5 Jahre nur für das Unternehmen Cricket One Co. Ltd und dieses Unternehmen ist von der efsa, der European Food Safety Authority bereits zertifiziert. Und so ist davon auszugehen, dass nicht nur der Mehlwurm, sondern künftig auch die Hausgrille auf unserem Speiseplan steht. Gegenüber dem Mehlwurm ist die Hausgrille allerdings in wesentlich mehr Nahrungsmitteln zugelassen. Damit wir wissen, bei welchen Produkten wir genau hinsehen sollten, liste ich nachfolgend die Nahrungsmittel auf, in denen die pulverisierten Grillen laut EU-Verordnung zugelassen sind:

  • Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Getreideriegel -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Vormischungen für Backwaren (trocken) –> Achtung, Vegetarier und Veganer – fragt Euren Bäcker!
  • Kekse -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Erzeugnisse aus Teigwaren -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Soßen
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Gericht auf Basis von Teigwaren -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Molkenpulver -> Achtung Vegetarier!
  • Fleischanaloge -> veganer Fleischersatz????
  • Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Snacks auf Maismehlbasis -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnisse -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Nüsse und Ölsaaten -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Snacks außer Chips -> Achtung Vegetarier und Veganer!
  • Fleischzubereitungen

 

Das bedeutet, dass wir künftig auch bei Grundnahrungsmitteln wie Brot und Nudeln auf die Zutatenliste achten sollten. Die Beimischung von Hausgrillenmehl muss „in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste“ vermerkt werden. Dort muss dann stehen: „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

Das wäre jetzt prinzipiell nicht weiter tragisch, denn in vielen Gegenden werden Insekten verzehrt. Doch wenn man sich diese Liste ansieht, fällt eines auf. Sie werden feststellen, dass es sich dabei hauptsächlich um Fertigprodukte handelt, und zwar vor allem um Produkte, die auch von Menschen verzehrt werden, die sich vegetarisch oder sogar vegan ernähren. Diese müssen künftig besonders aufpassen. Sogar in bierähnlichen Produkten soll das Hausgrillenmehl verwendet werden.

Nun sollten wir uns natürlich fragen, warum vor allem Produkte mit diesem Pulver versetzt werden, die von Vegetariern und Veganern gegessen werden. Und da habe ich eine interessante Idee für Sie: Fakt ist, dass sich sowohl vegetarisch, wie auch vegan lebende Menschen viele Gedanken um die Erde, die Tiere und vermutlich auch um das Bewusstsein machen. Ich gehe davon aus, dass sich viele von ihnen eine heilere und friedlichere Welt wünschen, in der die Menschen achtsam mit den Tieren und der Erde umgehen. Und genau das scheint den parasitären selbsternannten Eliten ein Dorn im Auge zu sein. Denn ein bewusster, zu einem Großteil erwachter Mensch lässt sich nicht so leicht lenken und beherrschen. Also könnte doch tatsächlich die Absicht vorhanden sein, genau diese Zielgruppe, die Vegetarier und die Veganer, gut versteckt mit dem Mehl von Mehlwürmern und Grillen zu füttern, damit sie über diese Nahrung nicht nur tote Tiere, sondern auch die Energie des Leidens und der Todesangst aufnehmen. Dadurch sinkt ihr Bewusstseinslevel und sie lassen sich wieder leichter kontrollieren, manipulieren und steuern.

Halten Sie das für eine gewagte Aussage? Vielleicht! Aber es fühlt sich echt an!

Das „Datum des Inkrafttretens“ der Hausgrillen-Verordnung wird übrigens mit dem 24.01.2023 benannt. Prost Mahlzeit!
Die Beimischung von pulverisierten Insekten ist jedoch nur ein winziger Schritt auf dem Weg in die geplante Zukunft. Uns erwarten noch ganz andere Dinge – wenn wir es erlauben! Doch wir können uns auch ganz anders entscheiden. WIR sind es, die bestimmen, in welche Richtung unsere Zukunft geht. Denn wir sind offiziell 8 Milliarden Menschen, demgegenüber stehen gerade mal „eine Handvoll“ parasitäre selbsternannte Eliten, die vom 16. bis 20. Januar 2023 in Davos tagen. Dort erhalten Politiker und CEOs von Konzernen wieder Instruktionen, wohin sie uns in den nächsten Jahren lenken sollen.

Nicht nur deshalb sollten wir uns gut überlegen, ob wir das alles mittragen, ob wir tatsächlich eine Hölle auf Erden erleben wollen. Oder entscheiden wir uns für einen Himmel auf Erden? Noch haben wir die Wahl, aber vermutlich nicht mehr lange. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in meinem Buch „Himmel oder Hölle – wir entscheiden, wie es weitergeht“.

Machen Sie’s gut!
Gabriele Schuster-Haslinger

Bildquelle: Cricket One. Efsa-Zertifizierung [Online] ohne Datumsangabe [Bild vom 17.01.2023] https://www.cricketone.asia/

i EUR-Lex Zugang zum Recht der Europäischen Union [Online] 01.06.2021 [Zitat vom 17.01.2023] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R0882&from=EN

ii EUR-Lex Zugang zum Recht der Europäischen Union [Online] 04.01.2023 [Zitat vom 17.01.2023] https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2023/5/oj

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel